Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

150 
Indem Wirr euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch in Huld und Gnade ge- 
wogen. 
München, den 24. März 1890. 
Luitpold 
Prinz von HLayern 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. v. Niedel. Frhr. v. Crailsheim. Frhr. v. Feilitzsch. v. Heinleth. Frhr. v. Keonrod. Staatsrath v. Weumayr. 
An 
1) die Kammer der Neichsräthe, 
2) die Kammer der Abgeordneten 
ergangen. 
Hofdienst-Machrichten. 
  
Im Namen Seiner Majestät des Gönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich mit Allerhöchstem Signate vom 
15. lfd. Mts. allergnädigst bewogen ge- 
funden, auf die durch die Ernennung des 
Kanonikus am Collegiatstifte an der Hofkirche 
zu Skt. Cajetan, Hofkaplaun Jakob Babel, 
zum Dekan an diesem Stifte — und in 
Folge des statutenmäßigen Vorrückens der 
übrigen Kanoniker Joseph Kögel, Dr. Jos. 
Schönfelder, Joseph Hecher, Karl Klaiber, 
und Dr. Franz Anton Heule erledigte VI. 
Kanonikusstelle — vom 16. März 1890 au- 
fangend — mit den mit dieser Pfründe ver- 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
bundenen Bezügen den I. Vikar des genannten 
Collegiatstiftes Hofpriester August Fuchs — 
seiner allerunterthänigsten Bitte entsprechend — 
zu befördern. 
In Folge dieser allergnädigsten Beförderung 
rücken die nachstehenden Chorvikare 
Clemens Schneider auf die Stelle des 
I. Vikars, 
Sebastian Standhammer auf die Stelle 
des II. Vikars, 
Dr. Max Joseph Heimbucher auf die 
Stelle des III. Vikars, 
Hermann Geiger auf die Stelle des 
IV. Vikars und 
Johann Baptist Kellner auf die Stelle 
des V. Vikars " · 
vor.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.