Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

K& 10. 155 
IV. 
In § 2 ist 
unter Nr. 2 am Schluß hinzuzufügen: 
„bezw aus der Marincordnung“. 
unter Nr. 3 als vorletzter Absatz einzuschalten 
„Die Mitwirkung des Oberkommandos der Marine hinsichtlich der Ersatz- 
angelegenheiten der Marine in der dritten Instanz ergibt sich aus dem In- 
halt dieser Verordnung bezw. aus der Marincordnung“. 
V. 
In der Anlage 4 Nr. 6 ist hinter „Werftdivision“ einzuschalten 
„bezw. Torpedo-Abtheilung“ 
In dem zugehörigen Muster a ist auf der ersten Seite 
unter 
„#len Werftdivision“ zu setzen 
„ ten Torpedo-Abtheilung“. 
VI. 
Es ist zu setzen 
in 81,1 
statt „17“: „19“ 
in §§ 53,„; 103, : 121,5 
statt „L, II., IX. und X. Armeecorps“ „I., II., IX., X und XVII. 
Armeecorps", 
VII. 
In § 25,, sind nach den Worten „Aufenthalt oder Wohnsitz“ die Worte 
„nach einem anderen Aushebungsbezirk oder Musterungsbezirk“ zu streichen.
	        
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