Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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Indem Wir euch dieses eröffnen, bleiben Wir euch in Huld und Gnade ge- 
wogen. 
München, den 27. April 1890. 
Luitpol!yd 
Prinz von Bayern 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. v. Niedel. Frhr. v. Crailsheim. Frhr. v. Feilitzsch. v. Heinleth. Frhr. u. Leonrod. Staatsrath v. Menmayr. 
An „ Auf Allerhöchsten Befehl: 
1) die Kammer der Reichsräthe, . .--- i. 
2) die Kammer der Abgeordneten Der General Sekretär: 
ergangen. Ministerialrath v. Nies. 
  
Gesetz, die Aufnahme eines Aulehens für die Kreisgemeinde von Niederbayern zur theilweisen 
Deckung des anßerordentlichen Aufwandes für Isarkorrektionsbanten betreffend. 
Im Namen Heiner Majestät des Rönigs. 
Znitpold, 
Vvon Gottes Gnaden Höniglicher Prinz von Layern, 
Regent. 
Wir haben nach Vernchmung des Staatsrathes mit Beirath und Zustimmung der 
Kammer der Neichsräthe und der Kammer der Abgeordneten beschlossen und verordnen, 
was folgt: 
Artikel 1. 
Der Kreisgemeinde von Niederbayern wird die Bewilligung ertheilt, zur theilweisen 
Deckung des außerordentlichen Aufwandes für Isarkorrektionsbauten ein Aulehen bis zum 
Höchstbetrage von 150 000 Mark aufzunehmen.
	        
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