Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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b) 241 254 A. Zuschuß aus den Erübrigungen der XVIII. Finanzperiode 1886/87 
zur Tilgung des Restes des Baukapitals der Hohofenanlage in Amberg, 
c) 1093 346 A Zuschuß aus dem Reinerträgnisse des Malzaufschlages. 
II. 
Für die Eisenbahnschuld. 
Der zur Bestreitung der Verwaltungskosten und zur Verzinsung der vor dem Jahre 
1887, und soweit das Jahr 1891 in Betracht kommt, auch der für das Jahr 1887 auf- 
genommenen Staatseisenbahnanlehen erforderliche Bedarf im Voranschlage von 38 844 936.1 
ist aus dem mit 37 471 817. veranschlagten Reinertrag der Bahurente und durch einen 
Zuschuß von 1 373 119 JMX aus dem Reinerträgnisse des Malzausschlages jährlich zu leisten. 
III. 
Für die Grundrenten-Ablösungskassa. 
Aus den Malzausschlagserträgnissen ist 
a) zur Ergänzung des wirklichen Bedarfes für die Verzinsung der in Folge der Ge- 
setze vom 4. Juni 1848 und vom 28. April 1872 bestehenden Grundrenten- 
Ablösungsschuld ein voranschlägiger Betrag von 440 9704, 
b) zur Deckung des Bedarfes für Verwaltungs= und Erhebungskosten ein Zuschuß 
von 149 746 -J“¼ jährlich 
zu leisten. 
IV. 
Für die Kulturrenteuschuld. 
Zur Bestreitung der Verwaltungskosten und zur Ergänzung des Bedarfes für Ver- 
zinsung und Tilgung der in Folge des Gesetzes vom 21. April 1884, die Landeskultur- 
NRentenanstalt betreffend, entstandenen Kulturrentenschuld sind aus dem Malzaufschlage jährlich 
4870 X zu verwenden. 
86. 
Die in Folge des Gesetzes vom 16. Mai 1868 über die Vollendung der Donau- 
Korrektion im Regierungsbezirke Schwaben und Neuburg durch das jeweilige Finanzgesetz 
zu bestimmende Summe wird für die XX. Finanzperiode auf 50 000 Aoper Jahr festgesetzt.
	        
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