8. für Unterführung der Thalkirchnerstraße beim Südbahuhofe München auf 270 000 J&,
9. für Unterführung der Berg am Laimstraße im Ostbahnhofe München auf 470 000
10. für Herstellung eines Tunnels für Fußgänger und Handfuhrwerk
zur Verbindung der Frieden= und der Orleansstraße dortselbst auf 42 500%
11. für Erweiterung des Bahnhofes Augsburg und Herstellung eines
Ueberholungsgeleises in Hochzoll aiuf 1 235 000 -&,
12. für Unterführung der Rothenburger Stiaße im Centralbahnhofe
Nürnberg af . . 290000-J-,
13. für Erweiterung der Donaulände in Passan auf 176 000 J4,
14. für Erweiterung des Bahnhofes Aschaffenburg und Umbau der Ge.
leiseanlage dortselbst af 2 070 000 -&,
15. für Herstellung elektrischer Belenchtungsaulagen in den Bohnhöfen
Bamberg, Regensburg und Würzburg aauf 1 051 000,
zusammen auf den Malimalbelrag von 21164 700 M
(einuudzwanzig Millionen einhundert sechzig viertausend siebenhundert Mark)
festgesetzt.
Art. 2.
Der k. Staatsminister der Finanzen ist ermächtigt, zur Deckung des in Art. 1 fest-
gestellten Bedarfes ein auf die Staatseisenbahnen zu versicherndes Staatsanlehen im gleichen
Betrage aufzunehmen.
Die Ausgaben für die Verzinsung dieses Anlehens während der Banzeit und die Geld-
aufbringungskosten sind durch Erhöhung der Anlehenssumme zu beschaffen.
Von der Zeit der Vollendung der in Art. 1 bezeichneten Objekte an hat die Ver-
zinsung der für dieselben aufgewendeten Summen aus der Eisenbahnbetriebsrente zu erfolgen.
Die Tilgung des Anlehens richtet sich nach den Bestimmungen der hiefür maßgebenden
Finanzgesetze.
Art. 3.
Die k. Staatsregierung wird ermächtigt, den weiteren Bedarf für den Umbau des
Bahnhofes Lichtenfels im Maximalbetrage von 835 300 JTX (achthundert dreißig fünftausend