Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

  
  
  
  
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Meliorationen ..·..... 
Zu diesem Zwecke sind außer den durch den 
Etat jeweils zur Verfügung gestellten Beträgen 
die Erlöse aus zu veräußernden Grundstücken 
der Remontedepots unter den im Berichte des 
Finanzausschusses der Kammer der Abgeordneten 
zum Etat für 1876 (Beilagen-Band II Seite 640) 
aufgeführten Voraussetzungen und Bedingungen zu 
verwenden. 
Zu größeren Neu= und Umbauten auf den Remonte- 
depots, zweite Rate 
Militär-Erziehungs= und Bildungswesen. 
Zuschuß zu dem Kredit für die Verlegung der Mi- 
litär -Bildungsanstalten auf das Marsfeld in 
München (Gesetz vom 29. Mai 1886, Gesetz- 
und Verordnungsblatt Nr. 21), dritte Rate. 
Artillerie= und Waffenwesen. 
Zur Beschaffung von Ferngläsern für die Infanterie- 
und Kavallerie-Truppentheile 
Betrag für Darunter 
Teitel Ausgaben das Etatsjahr künftig 
* 1890/91 wegfallend 
AM. AM. 
1 Uebertrag 5 565 500 — 
Remontewesen. 
27 Zur Erweiterung der Remontedepots und zu größeren 1 
50 000 — 
70 000 — 
200 000 — 
  
40 000 
  
Latus 
  
5 925 500 —
	        
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