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Meliorationen ..·.....
Zu diesem Zwecke sind außer den durch den
Etat jeweils zur Verfügung gestellten Beträgen
die Erlöse aus zu veräußernden Grundstücken
der Remontedepots unter den im Berichte des
Finanzausschusses der Kammer der Abgeordneten
zum Etat für 1876 (Beilagen-Band II Seite 640)
aufgeführten Voraussetzungen und Bedingungen zu
verwenden.
Zu größeren Neu= und Umbauten auf den Remonte-
depots, zweite Rate
Militär-Erziehungs= und Bildungswesen.
Zuschuß zu dem Kredit für die Verlegung der Mi-
litär -Bildungsanstalten auf das Marsfeld in
München (Gesetz vom 29. Mai 1886, Gesetz-
und Verordnungsblatt Nr. 21), dritte Rate.
Artillerie= und Waffenwesen.
Zur Beschaffung von Ferngläsern für die Infanterie-
und Kavallerie-Truppentheile
Betrag für Darunter
Teitel Ausgaben das Etatsjahr künftig
* 1890/91 wegfallend
AM. AM.
1 Uebertrag 5 565 500 —
Remontewesen.
27 Zur Erweiterung der Remontedepots und zu größeren 1
50 000 —
70 000 —
200 000 —
40 000
Latus
5 925 500 —