Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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Sachlage auf Ziff. IV 2 des Abschiedes für den Landrath von Oberbayern vom 16. Februar 
1889. 
4. Bezüglich der vom Landrathe beschlossenen Aufnahme eines Kreisanlehens zur 
Deckung der Kosten der Errichtung einer zweiten Kreisrealschule in München und der wei- 
teren über diese Angelegenheit gefaßten Landrathsbeschlüsse verweisen Wir auf das in diesem 
Betreffe erlassene Gesetz vom 27. April ds. Is. (Gesetz= und Verordnungsblatt Nr. 12) 
und die hiernach ergangene Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern für Kirchen- 
und Schulangelegenheiten vom 1. Mai l. Is. Nr. 5380. 
Dabei drücken Wir dem Landrathe von Oberbayern für seine neuerlich bewiesene Opfer- 
willigkeit und für sein lebhaftes Interesse an der Förderung von Unterricht und Bildung 
gerne Unsere besondere Anerkennung aus. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm gerne 
Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreis-Interessen und ver- 
binden hiemit die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
Wien, den 20. Mai 1890. 
Luitpol! 
Prinz von Gayern 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v suhz. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Feilicsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies. 
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