Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

M 20. 261 
  
Festgesetzter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
— 
  
Uebertragß81 990 56 
III. 1 b) Gehaltsergänzungszuschüsse für die in wirkliche Lehrerstellen 
umgewandelten früheren isolirten Verweserstellen . 727408 
c)zurAufbcsscrtmgdesunznrcichcndcnEinkommensdesge- 
sannntenLehrerpcrsoualsinbishctigchcifeanchntralfouds«l.3391824 
d) zur Gewährung einer Zulage von 90 M an alle Schul- 
verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen aus 
Centralfonds . . MADE-J — — 
e) Gehaltszuschüsse zur Errichtung weltlicher Lehrerinnen- 
stellen . . 7000— 
OzurAtqbcnernng des Lehreteinkomiieno in Gemeinden von 
2 500 Seelen und darüber auf 1 000 -TX, in Gemeinden 
unter 2 500 Seelen auf 850 —X/ aus Kreisfonds 11| 627 09 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Be- 
stimmungen des Budgets für die XIX. Finanzperiode à 90 4 
für die wirklichen Schullehrer und à 45 JX für die ständigen 
Verweser und weltlichen Lehrerinnen 423 950 J 62 J —- 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
a) zur Deckung der Gehilfengehalte in bisheriger Weise.25 60 2 
b) Naturalverpflegskostenbeiträge für 471 Schulgehilfen à 200.4K4 
x Tit. 5. Besondere Remnnerationen und Unterstützungen für das 
6 aktive Lehrer-Personal: 
1I 
  
  
a) für die Arbeitslehrerinnen .115 000 — 
# b) für die Konferenzvorstände . . 6 000 — 
« Tit.6.AllgemeineBeiträgcauSchulkassktn 
a) Zuschüsse an weibliche Klosterschulen . .1315()66 
  
  
  
  
Latus45576645
	        
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