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7. Die Beschlüsse des Landrathes hinsichtlich der Uferschutz= und Flußkorrektionsbauten,
insbesondere auch hinsichtlich der Aufnahme eines Kreisanlehens zum Zwecke der Isarkorrek-
tionsbauten, haben bereits ihre Bescheidung gefunden. Wir verweisen in dieser Beziehung
auf die Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern vom 31. Dezember vor. Is.
Nr. 18 640 sowie auf das Gesetz vom 25. April 1890, die Aufnahme eines Anlehens
für die Kreisgemeinde von Niederbayern zur theilweisen Deckung des außerordentlichen Auf-
wandes für Isarkorrektionsbauten betreffend (Ges.= und Verordn.-Bl. S. 170).
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, sprechen Wir seiner
opferwilligen und umsichtigen Vertretung der Interessen des Kreises Unsere wohlgefällige
Anerkennung aus und versichern ihn neuerdings Unserer Huld und Gnade.
Wien, den 20. Mai 1890.
Luitpold
Prinz von Sayern
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Lutz. IDr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitsch.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär
Ministerialrath v. Nies.
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