Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

  
  
  
M 20 283 
Festgesetzter 
Cap. Vortrag. Betrag 
43 
Ü Uebertrag 106 806 30 
III. b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- 
  
sammten Lehrerpersonals in der bisherigen Weise 
c) zur Gewährung einer Zulage von je 90 -X an alle Ver- 
weser, weltliche Lehrerinnen und Hilfslehrer aus Centralfonds 
40 410 -— 
d) besondere Zulagen à 90 JX an Verweser und weltliche 
Lehrerinnen aus Kreisfonds 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterezulagen: 
a) nach den Bestimmungen des Budgets der XIX. Finanz- 
periode à 90 ¼ für die wirklichen Schullehrer und à 454 
für die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen aus 
Staatsfonds . . .283488--Ø75-f 
b)Zulagcuä6()-läandieiml.Dicnstcs-Dezcnninm 
stehenden Schullehrer aus Kreisfonds 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen: 
a) im Allgemeinen 
b) zur Aufbesserung der Naturalberpflegungs- Abersen 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen für das 
aktive Lehrerpersonal: 
a) im Allgemeinen 
b) für Lehrer, welche Jeichnungsunterucht ertheilen 
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen: 
a) in der Stadt Deggendorf 
„ „ „ Kielheim 
116 406 86 
7 000 —. 
42 643 — 
39 204 — 
5 143 — 
1372 — 
360 — 
720 — 
  
Latus 
  
327 395 15 
  
47*
	        
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