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6. Die Beschlüsse des Landraths hinsichtlich des Uebergangs des pfälzischen Land-
gestüts an den Staat haben bereits Unsere Genehmigung erhalten, in welcher Beziehung
auf die Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern vom 10. Dezember v. 38.
Nr. 17655 hingewiesen wird.
Den mit diesen Beschlüssen behufs deren Ausführung verbundenen Anträgen ist in-
zwischen durch das Gesetz vom 10. März d. Is., die Uebernahme der pfälzischen Gestüts-
anstalt durch den Staat betreffend (Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 103), entsprochen worden.
7. Auf die die Erbauung verschiedener Eisenbahnen bezielenden Anträge des Landraths
erwiedern Wir, daß der angemessenen Ausdehnung des Sekundärbahnnetzes der Pfalz thun-
lichste Berücksichtigung zugewendet werden werde.
8. Hinsichtlich der vom Landrathe über die Rcorganisation der pfälzischen Immobiliar=
Brandversicherungsanstalt gefaßten Beschlüsse verweisen Wir auf das inzwischen veröffent-
lichte Gesetz vom 5. Mai d. Is., die Vereinigung der Brandversicherungsanstalt der Pfalz
mit jener in den Landestheilen rechts des Rheines sowie die Abänderung einiger Bestimm-
ungen des Brandversicherungsgesetzes vom 3. April 1875 und des Polizeistrafgesetzbuches
vom 26. Dezember 1871 betreffend (Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 223).
9. Den vom Landrathe beschlossenen Abänderungen der §§ 9 und 11 der Statuten
der Pensionskasse für pfälzische Kreisbedienstete, durch welche eine Verbesserung der Lage der
Hinterbliebenen dieser Bediensteten bezielt wird, ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
10. Unsere Genehmigung erhalten ferner jene Beschlüsse, welche der Landrath zum
Voranschlage der Kreis-Kranken= und Pflegeanstalt Frankenthal für 1890 gefaßt hat.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm Unsere
wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreis-Interessen und versichern ihn
Unserer besonderen Huld und Gnade.
Wien, den 22. Mai 1890.
Luitpold
Prinz von Gayern
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. u. Lut. Dr. v. Riedel. Frhr. v. Feilitzsch.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Nies.