Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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Nr. 7884. 
Abschied für den Landrath der Oberpfalz und von Regensburg über öbessen Verhandlungen 
in den Sitzungen vom 4. bis 15. November 1889 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Thitpold 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Gayern, 
Begent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe der Oberpfalz und von Regensburg in 
seinen Sitzungen vom 4. bis 15. November 1889 gepflogenen Verhandlungen Vortrag er- 
statten lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1888. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1888 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1890. 
Die Steuerprincipalsumme des Negierungsbezirks der Oberpfalz und von Regensburg 
beträgt für das Jahr 1890 2 153 535 „X, wovon ein Stenerprozent auf 21 535 X sich 
berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1890. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung.
	        
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