Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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IV. 
Auf die bei Prüfung des Voranschlages erfolgten Anträge und Beschlüsse des Land- 
rathes ertheilen Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Einer Neihe von Bewilligungen, welche der Landrath noch auf die Mittel des 
Jahres 1889 übernommen hat, haben Wir bereits Unsere Genehmigung ertheilt, weß- 
halb Wir hiermit lediglich auf die betreffenden Entschließungen der Königlichen Staats- 
ministerien des Innern beider Abtheilungen Bezug nehmen. 
2. Ebenso haben die vom Landrathe in seiner Sitzung vom 15. November v. J#. 
bezüglich der Kreis-Irrenanstalt Erlangen, sowie bezüglich der Errichtung einer zweiten 
Kreis-Irrenanstalt gefaßten Beschlüsse Unsere Genehmigung bereits erhalten, in welcher 
Hinsicht Wir auf die von dem k. Staatsministerium des Junnern an die k. Regierung, 
Kammer des Innern, von Mittelfranken ergangene Entschließung vom 6. Jannar l. Is. 
Nr. 671 verweisen. 
3. Der Landrath hat zur Gewährung einer Entschädigung an Schulpraktikanten für 
Leistung einer durch Militärdienstübung des Stelleninhabers nöthigen Aushilse im Schul- 
dienste an Orten außerhalb ihres Wohnsitzes für das Jahr 1890 den Betrag von 3 000 = 
aus Kreisfonds bewilligt. Ebenso hat der Landrath zur Deckung des Bedarfs für den 
gleichen Zweck im Jahre 1889 einen Kredit bis zu 4 300 X à Conto der Spezialreserve 
für die deutschen Schulen, bezw. soweit diese nicht reicht, à Conto der allgemeinen Reserve 
des Jahres 1889 eröffnet. 
Wir ertheilen diesen Beschlüssen gerne Unsere Genehmigung. 
4. Desgleichen genehmigen Wir den Beschluß des Landrathes wegen Bewilligung 
einer ständigen Remuneration für den Landwirthschaftslehrer Dr. Wagner an der Rreis- 
landwirthschaftsschule Lichtenhof. 
5. Betreffs des vom Landrathe gestellten Antrages auf Uebernahme der städtischen 
Baugewerkschule in Nürnberg auf Staatsfonds verweisen Wir auf den Beschluß der Kammer 
der Abgeordneten vom 26. März 1890 (Stenogr. Ber. Bd. V S. 504) mit dem Beifügen, 
daß der für diese Anstalt bewilligte Staatszuschuß von 25 000 /X in das Staatsbudget 
für die XX. Finanzperiode eingestellt ist. 
6. Dem Antrage des Laudrathes, die Staatsregierung möge die Verstaatlichung der 
Rcalschulen wohlwollend in die Hand nehmen, vermögen Wir dermalen keine weitere Folge
	        
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