Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

  
  
  
  
21. 361 
Festgesetzter 
Cap. S Vortrag Betrag 
— — 
Uebertrag 113 673 09 
III. 1 b) zur Aufbesserung des Einkommens des gesammten Lehr- 
personals in bisheriger Weise . 143 670 55 
c) zur Gewährung von Zulagen à 90 an ale Schul- 
verweser, weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen 38 330.K —- 
d) zur weiteren Aufbesserung des Lehrer-Einkommens in Ge- 
meinden unter 2 500 Seelen und zwar der wirklichen 
Lehrer auf 850 „X, der Verweser aus 720 X aus Kreis- 
fonds 61 827— 
e.) zur Aufbesserung des Mininal- Eintommens der Lehrer in 
Gemeinden von 2 500 Seelen und darüber auf 1 000 = 
ebenfalls aus Kreisfonds . 16 000 — 
) zur Erhöhung der Aversalvergütung für die Natnralber. 
pflegung der Schulgehilfen auf 158 43 000 — 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen: 
Nach den Bestimmungen des Budgets der XIX. Finanzperiode 
à 90 Jr für die wirklichen Schullehrer und à 45 JX für die 
ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen 439 659/425 — — 
Tit. 4. a) Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen 9 000 — 
b) zur Gewährung einer Entschädigung an Schulprakti- 
kanten für Leistung einer durch Militärdienstübung 
des Stellinhabers nöthigen Aushilfe im Schuldienste 
an Orten außerhalb ihres Wohnsitzes nach Land- 
rathsbeschluß vom 11. November 1889 3 000 — 
Tit. 5. Besondere Remunerationen und Unterstützungen für das 
aktive Lehrer-Personal 4500 — 
Latus 
  
394 670 64 
58“ 
 
	        
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