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nehmigung ertheilt; auch ist von Unserem Staatsministerium des Innern für Kirchen- und
Schul-Angelegenheiten das zum Vollzuge Erforderliche bereits angeordnet worden.
Dem weiteren Beschlusse des Landrathes, wonach auch mehreren, bereits im Ruhestande
befindlichen Schullehrern Zulagen zum Nuhegehalte aus Kreisfonds gewährt werden sollen,
ertheilen Wir gerne unter Anerkennung der bekundeten Obsorge für die Verbesserung der
materiellen Lage des Lehrpersonals Unsere Genehmigung.
2. Dem Beschlusse des Landraths zur Verbesserung der landwirthschaftlichen und ge-
werblichen Verhältnisse im Spessart für das Jahr 1890 die Summe von 7 000 = aus-
zugeben ertheilen Wir gerne Unsere Genehmigung.
3. Den Beschlüssen des Landraths bezüglich der finanziellen Unterstützung der Arbeiter-
kolonie in Simonshof und der Naturalverpflegestationen wird Unsere Genehmigung ertheilt.
4. Den in Bezug auf die Angelegenheiten der Kreis-Irrenanstalt Werneck gefaßten
Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
5. Den Beschluß des Landraths in Ansehung des Maximilians-Getreide-Hilfsmagazins-
Fonds haben Wir bereits genehmigt, in welcher Hinsicht Wir auf die von dem k. Staats-
ministerium des Innern an die k. Regierung, Kammer des Innern, von Unterfranken und
Aschaffenburg ergangene Entschließung vom 16. Dezember 1889 Nr. 17815 verweisen.
6. Die Frage der Weiterführung der Kette von Aschaffenburg auf den Obermain er-
scheint nach dem Ergebnisse der gepflogenen Erhebungen zu einer Lösung noch nicht bereift.
Für den Fall einer bejahenden Entscheidung derselben wird voraussichtlich die Concessionirung
eines Privatunternehmens nicht in Betracht kommen.
Indem Wir dem Landrathe von Unterfranken und Aschaffenburg gegenwärtigen Abschied
ertheilen, eröffnen Wir demselben Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Pflege
der Kreisinteressen und verbinden hiemit die Versicherung Unserer Huld und Gnade.
Wien, den 24. Mai 1890.
Luitpold
Prinz von Gayern
des Königreichs Bayern Verweser.
Dr. Frhr. v. Lutz. Dr. v. Niedel. Frhr. v. Feilitzsch. Staatsrath v. Mayer.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
Ministerialrath v. Nies.