Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

396 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm Unsere 
wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen und ersprießlichen Förderung der Kreisinteressen 
und versichern ihn Unserer besonderen Huld und Gnade. 
Wien, den 24. Mai 1890. 
Luitpbold 
Prinz von Gayern 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Lutz. Dr. v. Riedel. Erhr. v. Feiligtzsch. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär 
Ministerialrath v. Nies.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.