Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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Festgesetzter 
Cap. Vortrag Betrag 
—¾“ 
# Uebertragß 36 540 03 
III. 1/Tit. 2. Gehaltsergänzungszuschüsse: 
a) im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotations-Gesetzesvom 
10. November 1861 57 121 194 
b) zur Aufbesserung des unzureichenden Einkonmens des ge- 
sammten Lehrpersonals in bisheriger Weise aus Centralfonds 151 997 22 
- c)zur1vcitcrcnAufbesserungausKrcisfonds 50500— 
d) zur Gewährung von Zulagen à 90 M an alle Verweser, 
weltlichen Lehrerinnen und Schulgehilfen aus Centralfonds 
35 242 4 50| — 
e) zur Umwandlung von Verweserstellen in wirkliche Schul- 
stellen 7300 — 
Tit. 3. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen= 
Nach den Bestimmungen des Budgets für die XIX. Finanzperiode 
. a) à 90 X für die wirklichen Schullehrer und à 45 M für 
die ständigen Verweser und weltlichen Lehrerinnen aus 
Centralfonds . . . 360461JL25J — — 
b) Besondere Zulagen aus Kreisfonds: 
aa) an Lehrer in Gemeinden des Donaumooses 
bb) an den Lehrer der sehr abgelegenen Gemeinde 5 075 — 
Balderschwang . 
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilsen 
Zur Erhöhung der Naturalverpfleg tschädigungen für die 
Schulgehilfen mit Ansnahme jener in Gemeinden von 2 500 Seelen 
und darüber 40 000 — 
Latus 1 348 534 49 
 
	        
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