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Nr. 79671
Bekanntmachung, den Vollzug des Gesetzes über die Ausdehnung der Unfall- und Krankenversicherung
vom 28. Mai 1885 betreffend.
# Staatsministerium des Königlichen Hauses und des Aeußern.
Gemäß § 2, Absatz 2 der K. Allerhöchsten Verordnung vom 12. April 1887, den
Vollzug der §§ 2—9 des Neichsgesetzes über die Ansdehnung der Unfall= und Krankenver-
sicherung vom 28. Mai 1885, wird an Stelle des Oberregierungsrathes im k. Staats-
ministerium des Innern, Friedrich Thelemann, der Regierungsrath im genannten k. Staats-
ministerium, Theodor Geib, als Vorsitzender der Schiedsgerichte für die k. Staatseisenbahn=
verwaltung und die k. Post= und Telegraphenverwaltung, und als Stellvertreter des Vor-
sitzenden an Stelle des k. Ministerialrathes Josef von Herrmann der Regierungsrath
im k. Staatsministerium des Innern, Alois Hörmann, vom 1. Juli ds. Is. an ernannt.
München, den 20. Juni 1890.
Frhr. v. Crailsheim.
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Der General-Sekretär:
Statt dessen:
Der k. Ministerialrath v. Bever.
Taxis, NRitter des k. Haus-Ritterordens vom
heiligen Georg, zu verleihen.
Hrdeus-Verleihung.
An Kamen Seiner Majesc des Königs. Auszug aus der Adelsmatrikel des
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- Königreiches.
pold, des Königreichs Bayern Verweser, ––
haben Sich unter'm 16. Juni l. Is. aller- Der Adels-Matrikel wurde einverleibt:
gnädigst bewogen gefunden, die dem verstor- unter dem 12. Juni ds. Is. der städtische
benen Fürsten Maximilian von Thurn Olberbaurath Arnold Nitter von Zenetti in
und Taxis, Ehren-Großkomthur des k. Haus= Müdnchen für seine Person als Nitter des k.
Nitterordens vom heiligen Georg, verliehen Verdienstordens der Bayerischen Krone bei
gewesene St. Georgs-Medaille an dessen Sohn der Ritterklasse Lit. Z, Fol. 13 Act.-Num.
Carl Theodor Fürsten von Thurn und 70071.