Metadata: Zentralblatt für das Deutsche Reich. Sechsundvierzigster Jahrgang. 1918. (46)

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die Hauptniederlassung in Berlin. 5600 460 K 20 Pf. 
die Zweigniederlassung in CSan 3 780 403 600 
zusammen in Preußße 9 380 868 .K 80 Ff. 
die Zweigniederlassung in München 1 780 000 K — pf. 
die Zweigniederlassung in Nürnberrr. 689280 000 50 
zusammen in Bahen 2 460 O000 50 
usw. — — — 
insgesant 44 Pf. 
Sofern der in dem Vordruck zur Verfügung stehende Raum nicht ausreicht, ist die Verteilung der Habenzinsen 
auf besonderer unter Orts- und Zeitangabe unterschriftlich zu vollziehenden Beilage vorzunehmen. In diesem Falle 
ist unter 3b lediglich auf die Beilage zu verweisen. 
Der Vordruck unter 2 der Steuerfestsetzung ist nur auszufüllen, wenn der Gesamtbetrag der Habenzinsen nicht 
mehr als 50 000 + beträgt. 
Der Vordruck unter 2b der Steuerfestsetzung ist insoweit zu streichen, als die untere Grenze der Staffel den 
Gesamtbetrag der Habenzinsen übersteigt. Der darüber hinansgehende Teil der letzteren ist unter c zu verrechnen.
	        
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