Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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Allerhöchste Genehmigung, 
die Wahl einer Hofdame Ihrer Käniglichen Haheit 
der Prinzessin Elvira von Bayern betr. 
Im Namen Seiner Majestät des Mönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben, einer Bitte Ihrer Königlichen Hoheit 
der Prinzessin Elvira entsprechend, aller- 
gnädigst geruht, der Enthebung der Freiin 
Auguste von Pechmann von ihrer bisherigen 
Stelle als Hofdame, sowie der Ernennung 
der Freiin Rosa von Leonrod zur Hofdame 
Ihrer Königlichen Hoheit die Allerhöchste Ge- 
nehmigung zu ertheilen. 
Voftitel-Verleihung. 
Im namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich mit Allerhöchster Entschließung 
vom 18. September l. Is. allergnädigst bewogen 
gefunden, dem Photographen Franz Grainer 
in Reichenhall den Titel „Königlich bayerischer 
Hosphotograph“, sowie dem Schreiner und 
Tapezierer Valentin Vogt — Firma Stephan. 
Vogt — in Würzburg den Titel „Königlich 
bayerischer Hoflieferant“ je gebührenfrei zu 
verleihen. 
##. däuisches Vire-Koufulat in Uüruberg. 
Im Namen Seiner Majenst des Hönigs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben mit Allerhöchster Entschließung vom 
20. September l. Is. allergnädigst zu ge- 
nehmigen geruht, daß der zum k. dänischen 
Vice-Konsul in Nürnberg ernannte Kaufmann 
Bernhard Lang, k. schwedischer und norwegi- 
scher Konsul, in dieser dienstlichen Eigenschaft 
anerkannt werde-
	        
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