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ct- und Perordnungs-Blatt
für das
Königreich Bayern.
M 44.
Küpchen. den 25. November 1890.
3 n inP alt:
Bekanntmachung vom 19. November 1890, die Bahnordnnng für bayerische Eisenbahnen untergeordneter Be-
deutung betreffend. Betannimachung vom 21. November 1890, die zur Ausstellung von Zeugnissen
über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig-kreiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten betreffend.
Hofdienst-Nachrichten. Hostirel-Verleihung. — Königlich Allerhöchste Genehmigung zur Annahme fremder
Detoralionen.
Nr. 5237I.
Bekanntmachung, die Bahnordnung für bayerische Eisenbahnen untergeordneter Bedentung
betreffend.
R. Staatsministerium des RKgl. Hauses und des Aeußern.
Die am 24. November ds. Is. zur Eröffnung gelangende Bahnstrecke von Passau
nach Röhrnbach wird hiemit in die Klasse der unter Abs. 6 der Bekanntmachung vom
5. März 1882 (Gesetz= und Verordnungsblatt S. 83 ff.) aufgeführten Bahnen unter-
geordneter Bedeutung eingereiht.
München, den 19. November 1890.
Frhr. v. Crailsheim.
Der General-Sekretär:
Frhr. v. Völderndorff.
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