Seite 156. Daselbst, fünfter Absatz:
a) In der 2. Zeile ist anstatt: „Eisenbahn-Requisitionsscheine“ zu setzen:
Militär-Fahrscheine,
b) an Stelle der zwei letzten Zeilen von: „letztere nach den " ab ist zu setzen:
er-
halten, letztere nach dem Tagessatze von 12 000 g Hafer, 3000 g Heu und 3000 g Stroh
für besonders schwere Zugpferde (zu Belagerungstrains u. s. w. — siehe auch Anlage B —)
E und von 6000 2 Hafer, 1500 2 Hen und 1500 g Stroh für alle übrigen Pferde.
bl. 1,.
To
Te
Seite 160. Im 8§ 39, zweiter Absatz, 1. Zeile ist für: „Requisitionsscheinen“ zu setzen:
Militär-Fahrscheinen
5 Seei te 163.
* 2 Anlagen A 1 und 2. In der Kolonne 6 ist hinter der Rubrik: „Vorder-“
Seite 167.
(Pferde) als neue Spalte einzufügen:
besonders schwere
Zugpferde.
Tekt. 1,10.
Seite 169. Anlage B. Dem ersten Absatz ist als Anmerkung hinzuzufügen:
5) Mobilmachungspferde werden mit dem Bandmaße gemessen.
7. 11.
Seite 169. Daselbst. Im zweiten Absatz, 3. bis 5. Zeile ist der Satz: „Aeußerstenfalls
kken "“ U. s. w. bis „genügend angesehen werden“ zu streichen und dafür
zu setzen:
s Aeußerstenfalls können unter den Reitpferden der Fußtruppen und des Trains auch
solche von einer Größe von 1 m 53 cm genommen werden, wenn sie sonst den Anforderungen
K entsprechen.
Seite 170. Daselbst. Auf Seite 170 ist als letzter Absatz hinzuzufügen:
4 Als besonders schwere Zugpferde (zu Belagerungstrains u. s. w.) sind Pferde aller
Z Schläge anzusehen, welche durch ihr schweres Gebände zu Trab= und Galloppbewegungen
5 ungeeignet, jedoch gewöhnt sind, große Lasten gleichmäßig zu ziehen.