Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

Seite 173. Anlage C. In Kolonne 8 ist hinter der Spalte: „Vorder-“ (Pferde) als neue 
Spalte einzufügen: 
  
besonders schwerc 
Zugpferde. 
  
— 
  
S Notiz: Die neue Spalte kann in den vorhandenen Formularen auch an einer anderen Stelle der Gesammtspalte 8 
« eingefügt werden, wenn der vorhandene Raum solches zweckmäßig erscheinen läßt und die Deutlichkeit 
darunter nicht leidet. 
Seite 176. Anlage E, Ziffer 4. Die 6. Zeile: „1 Striegel“ ist zu streichen. 
Am Schlusse der „Bemerkung"“ ist hinzuzufügen: 
Gelangen für Etappen-Fuhrpark-Kolonnen besonders schwere Zugpferde zur Aus- 
hebung, so dürfen auch Fahrzeuge angekauft werden, welche bei größerer Tragfähigkeit 
entsprechend schwerer als 15 Ctr. sind. 
Tckt. 1.12. 
Seite 178. Anlage F. Die Kolonne I4: „Striegel“ ist zu streichen. 
Te 
Seite 182 und 183. Anlage II. In den Kolonnen 5 bis 11 ist hinter der Rubrik: 
„Vorder-“ (Pferde) eine neue Spalte — event. unter Theilung der Rubrik: „Vorder-“ 
— einzuschieben: 
Tekl. 1,1. 
besonders schwere Zugpsferde
	        
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