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Filtration.
Für jede besonders vorgeschriebene oder unabweisbar nothwendige Filtration 10
Granula.
Für die Anfertigung und Formation von Granula (Körnern) sind einschließlich
Mischung und Herstellung der Masse für und bis zu 30 Stück zu berechnen 30
für je weitere 30 Stück 1
Die zur Auflösung und Herstellung der Masse eforderlichen Zugredienzien wic
Aether und Weingeist, dann Milchzucker, arabischer Gummi und Glyzerin und weißer
Zuckersyrup werden eigens berechnet.
Ein oberflächliches Befeuchten vorräthiger, aus indifferenter Masse geformter Körner
mit einer Lösung des Arzneistoffes ist nur bei den ausdrücklich verordneten sogenannten
Strenkügelchen gestattet. «
Latwergen.
Für Bereitung einer Latwerge .20
Mueilagines.
Für die Anfertigung eines in der Arzneimittel-Taxe nicht aufgeführten Pflanzenschleimes 20
Pflaster.
Für Bereitung eines Pflasters .20
Für das Streichen eines Pflasters für eine Füche bis zu 100 Zentineter .20
Bei größeren Flächen werden je weitere 100 □ Zentimeter berechnet mit 10
Für das verbrauchte Leder oder Zeug wird vergütet:
für je 100 □ Zentimeter Leders oder Seidenzeungs 10
„ „ 100 □ » Leimwand oder Schirting 5
Pillen, Boli und Trochisei.
Für die Anfertigung und Formation von Pillen einschließlich Mischung und An-
stossen der Masse, sowie einschließlich der nöthigen Bestreuung mit Lycopodium oder v
einem anderen gleichwerthigen Pulver für und bis zu 30 Stück 30