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Für und bis zu je weiteren 30 Stück
Anmerkung: Die etwa nothwendige Auflösung von Salzen oder das Zusammenschmelzen von Bal-
samen und dergleichen mit Wachs darf'nicht besonders in Anrechnung gebracht werden.
Für das Ueberziehen der Pillen mit Gelatine, Tolubalsam, Lack, sowie für das
Dragiren der Pillen ist für und bis zu 30 Stück mehr zu berechnen .
Die hiezu benöthigten Ingredienzien mit Ausnahme der Gelatine sind besonders
zu berechnen.
Für das Versilbern der Pillen ist für und bis zu 30 Stück mehr zu berechnen
Für das Vergolden der Pillen ist in gleicher Weise mehr zu berechnen
Für das Keratiniren der Pillen ist in gleicher Weise mehr zu berechnen
Für Bereitung und Formation der Boli und Trochisci ist der anderthalbfache
Preis wie für Pillen zu berechnen.
Pulver.
Für eine Mischung von Pulvern, welche nicht getheilt wird, sind zu berechnen
Für eine Mischung und Theilung von Pulvern oder, was gleich viel ist, für
eine in vervielfältigter Dosis erfolgte Verabreichung von Pulvern sind einschließlich des
Abwägens der einzelnen Pulvergaben, des Konvolutes (Einwickelpapier) und Signatur
zu berechnen für 2—5 Stück .
Für und bis zu je weiteren 5 Stück .
Für Mischung von Pulvern mit Flüssigkeiten oder dicen Extakten sowie Mischung
und Theilung solcher Pulver ist das Anderthalbfache vorstehender Preise zu berechnen.
Sind Wachspapier-Kapseln vorgeschrieben oder ist deren Anwendung überhaupt un-
umgänglich nothwendig, so werden obige Preise um den fünften Theil erhöht.
Ist die Verabreichung getheilter Pulver in Oblaten (Capsulis amylaceis) oder in
Gelatinkapseln (Capsulis operculatis) vorgeschrieben, so werden obige Preise im ersteren
Falle um die Hälfte, im letzteren auf das Doppelte erhöht.
Für das Komprimiren von Pulvern zur Tablettenform ist bei Selbstberitung eine
jede Tablette einschließlich der Wägung zu berechnen mit
Anmerkung: Das Verreiben krystallinischer und leicht zerreiblicher Körper, z B. des Chinin,
Morphins, Tannins u. dgl. darf nicht besonders berechnet werden
10
30
15
—
80
10
10