Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

  
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Salben. 
Für Bereitung einer aus mehreren Bestandtheilen zusammengesetzten Salbe ein- 
schließlich etwa erforderlicher Zerreibung oder Anreibung von Pulvern mit Flüssigkeiten 
oder Auflösung von Salzen und Extrakten in Flüssigkeiten sowie norhwendigen Erwärmens 
oder Zusammenschmelzens 125 
Für Abtheilung einer Salbe in mehrere Gaben einschließüch des Einwichelns in 
Wachspapier: für jede Gabe 5 
Saturation. 
Für die Bereitung einer Saturation einschließlich der Auflösung der zu sättigenden 
Bestandtheile . 20 
Spezies. 
Für die Mengung einer Quantität Spezies oder groben Pulvers zu Kataplasmen 
einschließlich Papiersack und Signatur 15 
Für Abtheilen von Spezies und groben Pulveru cder für deren in oervielfältigter 
Gabe erfolgte Verabreichung: 
für jede einzelue Gabe einschließlich Papiersack und Signatur 5 
Styli caustici. 
Für Selbstbereitung von Stiften oder Stäbchen durch Drehen oder Schleisen von 
Krystallen, durch Ausgießen oder Aufsangen geschmolzener Substanzen in Formen oder 
Nöhren für ein jedes Stäbchen 50 
Für Bereitung von Stisten oder Stäbchen durch Kueten seer Ausrollen bild- 
samer Massen: 
für Fertigen eines Stiftes oder Stäbchens 50 
„ „jedes weiteren Stistes oder Stäbchens 20 
Suppositoria und Globuli. 
Für Mischung und Herstellung der Masse 20 
H 
Für Fertigung eines jeden Stückes 
gung "1 110 
 
	        
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