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Wägungen. ·
Jede Wägung oder Tropfenzählung eines Arzueimittels, welche zur Anfertigung
oder Dispensation einer zum inneren oder äußeren Gebrauche bestimmten Arznei erfor-
derlich ist, sowie das Abzählen jeder Menge von den im Arzneibuche ausgenommenen
Pillen wird berechnet mit . . . 3
IV. Tare der Gefäße.
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Gläser.
Gläser mit Kork, Tektur und Signatur kosten:
bis zu 10 Gramm Inhalt . . das Stück 10
von 10 „ ausschließlich bis 100 Gramm „„ 15
„ 100 „ „ 200 „ „ „ 20
„ je weiteren 100 Gramm Inhalt . 5
Für starke Gläser, wenn sic zu Saturationen verwendet werden, sewie für sarbige "
Gläser ist das Anderthalbfache obiger Preise zu berechnen.
Anmerkung: Wenn bei Repetitionen von Arzneien die leeren gereinigten Gläser zurückgegeben
werden, darf nur die Hälfte der vorstehenden Preise in Anrechnung kommen.
Pulver-Konvolut.
Pulver-Konvolut, in Brieftaschenform bis zu 10 Pulber 5
Für je weitere 10 Pulver 1 5
Pulver-Schieber (Konvolut-Kästchen).
Konvolut-Kästchen zu 10 Pulvern mit Signatur kosten das Stück 15
Konvolut-Kästchen zu je weiteren 10 Pulvern kosten mehr . 5
Pappschachteln für ungetheilte Pulver.
Pappyschachtelun mit Signatur kosten das Stück:
bis zu 10 Gramm (10 Kubik-Zentimeter) Inhalt |460