Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

„K61. 691 
  
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von 10 Gramm ausschließlich bis zu 50 Gramm (50 Kubik-Zentimeter) 15 
„ 50 „ „ „ „ 100 „ (100 „ „ ) 20 
„ 100 „ „ „ „ 200 „ (200 „ „ ) 30 
Tiegel. 
Tiegel mit Tektur und Signatur kosten das Stück: 
bis zu 10 Gramm Inhalt . .!10 
von 10 Gramm ausschließlich bis zu 50 Gramm Juhalt 15 
für je weitere 50 Gramm Inhalt "210 
Für Tiegel mit Holz= oder Metalldeckel ist das Anderthalsache obiger Pleise zu 
berechnen. 
Zur Dispensation von Augensalben dürfen stets nur Tiegel von Porzellan verwendet 
werden und kann hiefür das Anderthalbfache der Preise für Tiegel im Allgemeinen be— 
rechnet werden. I 
Anmerkung: Für die Beurtheilung der Größe der Gläser gibt das absolute Gewicht der darin 
aufzunehmenden Flüssigkeit, ohne Rücksicht auf das spezifische Gewicht derselben, den Maßstab 
ab, so daß also z. B. zu 100 Gramm Syrup, Wasser, Oel, Spiritus oder Aether stets ein 
Glas bis 100 Gramm einschließlich zu berechnen ist. Dagegen tritt, sobald das absolute 
Gewicht von 100 Gramm überschritten wird, der Preis für ein über 100 Gramm haltendes 
Glas ein. 
Dasselbe gilt bei den Tiegeln für Salben und Latwergen. Sollen jedoch Gläser und Tiegel 
trockene Substanzen aufnehmen, so wird die Größe derselben nach ihrem Gehalte an destillirtem 
Wasser berechnet und dieselbe auf dem Rezepte vermerkt.
	        
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