Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1890. (17)

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Nr. 57131l. 
Bekanntmachung, die Bahnordnung für bayerische Eisenbahnen untergeordneter Bedeutung betreffend. 
f#. Staatsministerium des R. Bauses und des Teußern. 
Die am 20. Dezember ds. Irs. zur Eröffnung gelangende Lokalbahn Neusforg — 
Fichtelberg wird hiemit in die Klasse der unter Absatz 6 der Bekanutmachung vom 
5. März 1882 (Gesetz= und Verordnungsblatt Seite 83 ff.) aufgeführten Bahnen unter- 
geordneter Bedeutung eingereiht. 
München, den 14. Dezember 1890. 
Frhr. v. Trailsheim. 
Hofdienst-Nachrichten. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich allergnädigst bewogen gefunden, 
unter'm 13. Dezember ds. Is. den Second- 
lieutenant im 1. Ulanen-Regiment Kaiser 
Wilhelm II., König von Preußen, Ludwig 
Grafen von Holnstein aus Bayern, und 
unter'm 16. Dezember ds. Is. den Frei- 
herrn Alphons Voith von Voithenberg, 
auf deren allerunterthänigstes Ansuchen, zu 
Königlichen Kammerjunkern 
zu ernennen. 
Der General-Sekretär: 
Frhr. v. Völderndorff. 
Hrdens-Verleihung. 
Im Namen Seiner Maojestät des Königs. 
Seine Königliche Hoheit Prinz Lnit- 
pold, des Königreichs Bayern Verweser, 
haben Sich unter'm 7. November ds. Is. 
allergnädigst bewogen gesunden, dem k. Auf- 
seher der Befreiungshalle bei Kelheim, Michael 
Schefzky, in Rücksicht auf seine seit 50 Jahren 
mit Treue und Eifer geleisteten Dienste die 
Ehren-Münze des k. Ludwigsordens zu ver- 
leihen.
	        
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