Postwesen — Reichspostwesen. 23
Postwesen. Postordnung.
— — Abänderung des Tarifes für Nachnahme-
sendungen. 248—249.
— — Abänderung des Tarifes für Drucksachen-
sendungen. 415—416.
— — Abänderung bezüglich der „zur Post-
beförderung bedingt zugelassenen
Gegenstände". 477.
— — Abänderung in Bezug auf „Drucksachen“
477—478.
— — Abänderung in Bezug auf „Nachsend-
ung der Postsendungen.“ 478.
— — Abänderung in Bezug auf „Behandlung
unbestellbarer Postsendungen am Be-
stimmungsorte". 478.
— — Abänderung in Bezug auf „Grundsätze
bei Personengeld-Erhebung"“. 478.
— — Abänderung in Bezug auf „Reisegepäck“.
478.
Postordnung für das Königreich Bayern
vom 1. Mai 1889; hier Abänderungen der-
selben. 418—421. 421—422 575—576.
— — Porto und Gebühren für Postnachnahme-
sendungen. 419—420.
— — Porto und Gebühren für Drucksachen-
sendungen. 421—422.
— — Duucksachen. 575.
— — Waarenproben. 575.
Prädikats-Verleihung. Verleihung des Prä-
dikates „Excellenz“. 97. 106. 622.
Prämien-Anleihe, (Staats-), österreichische,
Loose derselben. 251—252.
Privatbahn-Berufsgenossenschaft; Schieds-=
gericht. 471.
Privat-Eisenbahnen. Neues Gesammtver-
zeichniß der zur Anstellung von Militäran-
wärtern verpflichteten Privateisenbahnen.
598—613.
Prüfungen, (Jahresschluß-), an den konfessionell-
gemischten Schulen; Vornahme derselben durch
die Distriktsschulinspektoren. 323.
Prüfungskommissionen, Bildung solcher, für
Einjährig-Freiwillige. 693.
R.
Nealgymnasien; die dienstliche Stellung der
Rektoren. 503—504.
Realschulen; Kreisfondszuschüsse für dieselben
zur Gewährung von Wohnungsgeldzuschüssen.
280. 342. .
— Verstaatlichung derselben. 304. 358.
Rechtsanwälte. Personalstand der Vorstände
der Anwaltskammern. 93—95.
Rechtsgeschäfte. Gesetz, die Formen einiger
Rechtsgeschäfte betr. 227—228.
Regierungsdirektor, Tilel; Führung desselben
seitens der Direktoren bei der Generaldirektion
der Staatseisenbahnen. 417.
Reglement für den Betrieb der Eisenbahnen
Deutschlands in Bayern. 418.
Reichsbehörden. Besetzung der Subaltern-
und Unterbeamtenstellen bei den Reichs= und
Staatsbehörden mit Militäranwärtern. Siehe
„Militäranwärter“.
Reichsgerichtsverfassungsgesetz. Königlich
Allerhöchste Verordnung, den Vollzug des
Ausführungsgesetzes vom 23. Februar 1879
zum Reichsgerichtsverfassungsgesetze betr. 298.
Reichspostwesen. 248—249. 415—416.
477—478