Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

IV. 
1. Zu dem für die vierkursige Realschule in Neumarkt bewilligten und unter die 
Kreisausgaben eingestellten Kreisfondzuschüsse wiederholen Wir den in Ziff. IV Nr. 3 des 
Landrathsabschiedes vom 26. April 1888 enthaltenen Vorbehalt. 
2. Den von dem Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreisirren— 
anstalt Karthaus-Prüll gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe der Oberpfalz und von Regensburg diesen Abschied er- 
theilen, sprechen Wir seinen Bestrebungen für die Förderung der Wohlfahrt des Kreises 
Unsere wohlgefällige Anerkennung aus und versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
München, den 3. März 1891. 
Luitpol! 
Prinz von Vayern 
des Königreichs Bayern Verweser. 
Dr. rhr. v. Riedel. rhr. v. Feiliizsch. Dr. v. Müller. 
Auf Aller höchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
Ministerialrath v. Nies.
	        
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