Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

13. 107 
Nr. 3808. 
Abschied für den Landrath von Oberfranken über dessen Verhandlungen in den Sitzungen 
vom 10. mit 22. November 1890. 
Im Namen Seiner Majestät des Königs. 
Tliitpol!, 
von Gottes Gnaden Königlicher Prinz von Bayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Oberfranken in seinen Sitzungen 
vom 10. mit 22. November 1890 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, 
und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisaustalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1889. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1889 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1891. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirkes Oberfranken beträgt für das Jahr 
1891 2 325 872 MA, wovon ein Steuerprozent auf 23 258 X 72 J sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1891. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreisausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei der Prüfung des Voranschlages gestellten Anträge des Landrathes er- 
theilen Wir nachstehende Entschließungen:
	        
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