Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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Nr. 12143. 
Bekauntmachung, Feststellung der Servisklasse eines Gemeindebezirkes infolge Einverleibung 
in eine andere Gemeinde betreffend. 
X. Staatsministerium des Innern, K. Staatsministerium der Finanzen, 
R. Kriegsministerium. 
Die Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 15. v. Mts. — Centralblatt für das 
Deutsche Reich S. 149 — wird in nachfolgendem Abdrucke zur Kenntniß gebracht. 
München, den 31. Juli 1891. 
Frhr. v. Feilitzsch. v. Lafferling. v. Pfistermeister, 
Staatsrath. 
Abdruck. 
Der Bundesrath hat in der Sitzung vom 30. Mai ds. J. beschlossen, 
daß die im landesrechtlichen Wege geschehene Einverleibung eines Gemeindebezirks 
oder eines Theiles desselben in den Bezirk einer anderen Gemeinde den Eintritt 
in die Servisklasse des letzteren zur Folge haben soll. 
Berlin, den 15. Juni 1891. 
Der Reichskanzler. 
In Vertretung: 
v. Boetticher.
	        
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