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* Vezeichnung
bei den für Militär-- der Behörden, an welche
· anwärter nicht aus- die Bewerbungen iu
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten int sind, wenn ce nicht Bemerkungen.
Stellen, in welchem
Umfange dieselben
vorbehalten sind.
die Behörde elbst ist, bei
welcher die Fnstellung.
gewünscht wird.
V. WMinisterium für Handel und Gewerbe.
Die in dem Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887, S. 223, 224 — unier dieser Rubrik aufgeführten
Stellen erhalten die Ueberschrift:
1. Handels= und Gewerbeverwaltung, ge-
werbliches Unterrichtswesen, Porzellan-
Manufaktur.
Es ist hinzuzusetzen:
2. Berg-, Hütten= und Salinenverwaltung:;
*Sekretäre und Buchhalter, sowie etats-
mäßige Assistenten und Büreaudiä-
tarien bei den Provinzial= und Lokal-
verwaltungen,
Faktoren, Schichtmeister und etats-
mäßige Assistenten auf den fiskalischen
Berg-, Hütten- und Salzwerken,
Verwaltungsbeamte bei der geologischen
Landesanstalt und Bergakademie in
Berlin, soweit für dieselben eine be-
sondere technische oder wissenschaft-
liche Vorbildung nicht erfordert wird,
Telegraphisten und Telegraphengehülfen,
Hüttenvögte, Platzmeister und Visita-
toren,
Waagemeister,
Verlade= und Magazinaufseher, Salz-
ausgeber, Materialienabnehmer und
Materialienausgeber,
Steinanweiser,
Schlafhausmeister,
Kohlenmesser und Wächter aller Art
(mit Ausschluß der auf den fiskali-
schen Stein= und Braunkohlengruben
erforderlichen Funktionäre dieser Art,
welche aus den wegen vorgerückten
Alters zur Grubenarbeit nicht mehr
tanglichen Bergleuten zu entnehmen
sind),
Eisenbahn= und Wegewärter,
Bademeister bei der Soolbadeanstalt
zu Elmen.
mindestens zur Hälfte.
Das Salzamt zu
Schönebeck.
es Folge des Uebergangs der
n Hüllen= und Salinen-
jett an dieser
Stelle cs a#4