Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

  
  
M 33. 299 
* Vezeichnung 
bei den für Militär-- der Behörden, an welche 
· anwärter nicht aus- die Bewerbungen iu 
Bezeichnung der Stellen. schließlich bestimmten int sind, wenn ce nicht Bemerkungen. 
  
Stellen, in welchem 
Umfange dieselben 
vorbehalten sind. 
  
die Behörde elbst ist, bei 
welcher die Fnstellung. 
gewünscht wird. 
  
  
V. WMinisterium für Handel und Gewerbe. 
Die in dem Gesammtverzeichniß — Central-Blatt 1887, S. 223, 224 — unier dieser Rubrik aufgeführten 
Stellen erhalten die Ueberschrift: 
1. Handels= und Gewerbeverwaltung, ge- 
werbliches Unterrichtswesen, Porzellan- 
Manufaktur. 
Es ist hinzuzusetzen: 
2. Berg-, Hütten= und Salinenverwaltung:; 
*Sekretäre und Buchhalter, sowie etats- 
mäßige Assistenten und Büreaudiä- 
tarien bei den Provinzial= und Lokal- 
verwaltungen, 
Faktoren, Schichtmeister und etats- 
mäßige Assistenten auf den fiskalischen 
Berg-, Hütten- und Salzwerken, 
Verwaltungsbeamte bei der geologischen 
Landesanstalt und Bergakademie in 
Berlin, soweit für dieselben eine be- 
sondere technische oder wissenschaft- 
liche Vorbildung nicht erfordert wird, 
Telegraphisten und Telegraphengehülfen, 
Hüttenvögte, Platzmeister und Visita- 
toren, 
Waagemeister, 
Verlade= und Magazinaufseher, Salz- 
ausgeber, Materialienabnehmer und 
Materialienausgeber, 
Steinanweiser, 
Schlafhausmeister, 
Kohlenmesser und Wächter aller Art 
(mit Ausschluß der auf den fiskali- 
schen Stein= und Braunkohlengruben 
erforderlichen Funktionäre dieser Art, 
welche aus den wegen vorgerückten 
Alters zur Grubenarbeit nicht mehr 
tanglichen Bergleuten zu entnehmen 
sind), 
Eisenbahn= und Wegewärter, 
Bademeister bei der Soolbadeanstalt 
zu Elmen. 
  
  
mindestens zur Hälfte. 
  
Das Salzamt zu 
Schönebeck. 
es Folge des Uebergangs der 
n Hüllen= und Salinen- 
jett an dieser 
Stelle cs a#4 
 
	        
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