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Hofdienst-Nachrichten.
Im Namen Seiner Majestät des Königs.
In Folge der allergnädigsten Ernennung
des III. Chorvikars am Collegiatstifte an der
kgl. Hofkirche zum heiligen Cajetan, Dr. Max
Joseph Heimbucher, zum Lyccalprofessor in
Bamberg, sind nach den geltenden statuarischen
Bestimmungen mit dem 1. August 1891 die
nachfolgenden Chorvikare: "
Hermann Geiger auf die Stelle des III.
Johann Baptist Kellner „ „ IV. und
Georg Niederbauer „ „ V.
Bikars vorgerückt.
Ordens- Verleihung.
Im Namen Seiner Majestät des Mänigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 23. Juni ds. Is. aller-
gnädigst bewogen gefunden, dem Afrika-Rei-
senden Dr. Emil Holub in Wien den Ver-
dienstorden vom heiligen Michael III. Klasse
zu verleihen.
Königlich Allerhöchste Genehmigung zur
Annahme einer sremden Dekoration.
Im Namen Seiner Majestãt des Hönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 9. August ds. Is. aller-
gnädigst bewogen gefunden, dem Legations-
rathe im Staatsministerium des Königlichen
Hauses und des Aeußern, Gottfried Böhm,
die Bewilligung zur Annahme und zum Tragen
des ihm von dem Präsidenten der Franzöfi-
schen Republik verliehenen Offizierskreuzes
des Ordens der Ehrenlegin zu ertheilen.
Auszug aus der Adelsmatrikel des
Rönigreiches.
Der Adelsmatrikel wurden einverleibt:
unter'm 22. August ds. Is. der groß-
herzoglich hessische Rittmeister a. D. und
Gutsbesitzer in Egenburg, Friedrich Freiherr
von Fürstenberg, in erblicher Weise bei
der Freiherrn-Klasse Lit. F, Fol. 37, Act.-
Num. 144201 und
unterm gleichen Datum der Landwirth
Leopold von Fürstenberg und seine beiden
Schwestern Elisabeth und Maria von Fürsten-
berg in Egenburg in erblicher Weise bei der
Adels-Klasse Lit. F, Fol. 62, Act.-Num.
114201.
Tousular- Agentur der Vereinigten
Staaten von Amerika in Bamberg.
Im Namen Seiner Majestät des fönigs.
Der zum Consular-Agenten der Vereinig-
ten Staaten von Amerika in Bamberg er-
nannte Emil Bischoff sen. ist von der
Königlichen Regierung in dieser Eigenschaft
anerkannt worden.