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Allerhöchste Geuehmigung,
die Wahl einer Hofdame Ihrer Königlichen Hoheit
der Prinzessin Amalie von Bayern, Infauntin
von Spanien, betreffend.
Im MNamen Seiner Mazjestät des fönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben, einer desfallsigen Bitte willfahrend, der
von Ihrer Königlichen Hoheit der Prinzessin
Amalie von Bayern, Infantin von Spa-
nien, getroffenen Wahl der Freiin Marie
von Freudenberg als Hofdame Ihrer König-
lichen Hoheit die Allerhöchste Genehmigung
zu ertheilen geruht.
Allerhöchste Genehmigung,
die Wahl einer Hofdame Ihrer Königlichen Hoheit
der Prinzessin Elvira von Bayern betreffend.
Im Namen Seiner Mojestät des Königs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit—
pold, des Königreichs Bayern Berweser,
haben, einer Bitte Ihrer Königlichen Hoheit
der Prinzessin Elvira entsprechend, allergnädigst
geruht, der Enthebung der Freiin Rosa von
Leonrod von ihrer bisherigen Stelle als
Hofdame, sowie der provisorischen Ueber-
tragung der Dienstleistung einer solchen an
Freiin Sophie von Freyberg die Aller-
höchste Genehmigung zu ertheilen.
Hofdienst-Nachricht.
Im Namen Seiner Aajestät des HKänigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich mit Allerhöchstem Signate vom
4. Oktober 18941 allergnädigst bewogen ge-
sunden, die erledigte VI. Chorvikarstelle am
Collegiatstifte an der K. Hofkirche zum hei-
ligen Cajetan in München mit den damit
verbundenen Bezügen vom 16. Oktober 1891
anfangend dem Priester Dr. theol. Peter
Dausch aus Eschbach im Bisthum Speyer,
z. Z. in München, — seinem allerunter-
thänigsten Ansuchen entsprechend —, zu ver-
leihen.
Ordens-Verleihung.
Im Namen Seiner ojestät des fönigs.
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit-
pold, des Königreichs Bayern Verweser,
haben Sich unter'm 3. Oktober ds. Is.
allergnädigst bewogen gefunden, dem k. württem-
bergischen Regierungsdirektor Haus Freiherrn
von Ow auf Wachendorf, Vorstand der
k. Württembergischen Centralstelle für die
Landwirthschaft, den k. Verdienstorden vom
heiligen Michael II. Klasse zu verleihen.