Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1891. (18)

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mit dem Sitze in Regensburg errichtet und der k. Regierungsrath Rudolf Freiherr von 
Andrian-Werburg daselbst mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Vorstandes und dem 
Vorsitze betraut worden ist. 
Regensburg, am 16. Februar 1891. 
Der Vorstand der Versicherungsanstalt für Oberpfalz und von Regensburg. 
Frhr. v. Andrian, 
egl. Regierungsrath. 
  
Bekanntmachung. 
Auf Grund des § 56 Absatz 5 des Reichsgesetzes, betreffend die Invaliditäts= und 
Altersversicherung, vom 22. Juni 1889 wird bekannt gegeben, daß für den Umfang des 
Regierungsbezirkes Oberfranken eine Versicherungsanstalt unter dem Namen 
„Versicherungsanstalt für Oberfranken“ 
mit dem Sitze in Bayreuth errichtet und der k. Regierungsrath Johann Georg Kämpf 
daselbst mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Vorstandes und dem Vorsitze betraut 
worden ist. 
Bayreuth, am 17. Februar 1891. 
Der Vorstand der Versicherungsanstalt für Oberfranken. 
Kämpf, 
kgl. Negierungsrath. 
Bekanntmachung. 
Auf Grund des § 56 Absatz 5 des Reichsgesetzes, betreffend die Invaliditäts= und 
Altersversicherung, vom 22. Juni 1889 wird bekannt gegeben, daß für den Umfang des 
Regierungsbezirkes Mittelfranken eine Versicherungsanstalt unter dem Namen 
„Versicherungsanstalt für Mittelfranken“ 
mit dem Sitze in Ansbach errichtet und der k. Regierungsrath Karl Nabus daselbst mit 
der Wahrnehmung der Geschäfte des Vorstandes und dem Vorsitze betrant worden ist. 
Ansbach, am 15. Februar 1891. 
Ver Vorstand der Versicherungsanstalt für Mittelfranken. 
Rabus, 
“gl. Regierungsrath.
	        
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