Pensionen — Realschulen. 9
Pensionen.
— Erhöhung der Pensionen des vom 1. Januar
1891 ab in den Ruhestand tretenden Lehr-
personals Landraths-Abschied für Schwaben)62.
— Regelung der Gehalts= und Pensionsverhält-
nisse der Lehrer des Taubstummeninstitutes
Würzburg. 119.
— Abänderungen der Statuten für die Pensions-
kasse der pfälzischen Kreisbediensteten. 152.
— (Militär-Wittwen= und Waisen-Pensionen).
371—373.
Postordnung. Siehe „Postwesen“.
Postwerthzeichen, Verkauf derselben. 50—51.
Postwesen.
— Postordnung zum Gesetze über das Post-
wesen des Deutschen Reiches vom 28.
Oktober 1871; hier Abänderungen der
Postordnung vom 8. März 1879. 1—3.
— — Abänderung im § 11 „Zur Postbeförderung be-
dingt zugelassene Gegenstände"“. 2.
— — im & 13 „Drucksachen“ (Ouittungekarten und
Drucssachen der Versicherungs Anstalten für
die Invalididäts u. Altersversicherung)betr. 2.3.
— — — im 8§ 21 „Durch Eilboten zu bestellende Send-
ungen“. 3.
j im & 36 „Berechtigung zur Abholung der
Briefe u. s. w."“. 3.
im § 38 „Nachsendung der Postsendungen“. 3.
— — — im § 39 „Bcehandlung unbestellbarer Post
sendungen am Bestimmungeoorte“. 3.
does §43 „Verlaus von Postwerthzeichen“ 50—51.
— Postordnung für das Königreich Bayern
vom 1. Mai 1889; hier Abänderungen der-
selben. 27—28. 39—42. 413.
— — Abänderung im § 37 (Abs. V.): „Verweigerung
der Annahme von Briefpostsend-
ungen durch den Empfänger“. 27.
im § 89 (Abs. XIII.): „Zustellung
der Packetpostsendungen am Be
stimmungsorte“. 27—28.
im § 93 (Einschaltung eines nenen
Abs. Ia': „Zustellgebühren“. 28.
im § 11 (Abs. IX. und XVI. „Druck
sachen“". 39—40.
im § 23 (Abs. V und VI): „Zeit der
Aufgabe“. 40.
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Postwesen. Postordnung für das König-
reich Bayern vom 1. Mai 1889.
— — Abänderung im § 67 (Abs. la u. III): „Gegen-
ständc, welche nur bedingt zur Be-
förderung übernommen werden“. 40.
§* 70 (Abs. VI): „Verpackung und
Verschluß der Packpostsendungen“.
40.
20 (Einschaltung eines neuen
Abs. Va.) „Zustellung der Packet-
postsendungen am Bestimmungs-
orte“. 40.
5 94 (Abs. II): „Postlagernde Packet-
postsendungen“. 40.
§5 97 (neue Fassung): „Nachsendungen
von Packetpostsendungen“. 41.
§* 99 (Abs. I. und Einschaltung eines
nenen Abs. IX.): „Unbestellbare
und unanbringliche Packetpost-
sendungen“. 41—42.
— * 124 (Abs. II und IV); „Neise-
Cepäck“. 42.
— „ § 7 (Abs. VII): „Freimarken“ (Post-
werthzeichen.) 413.
Post= und Telegraphen-Verwaltung;
Schiedsgericht. 390—391.
Prädikats-Verleihung.
— Verleihung des Prädikats „Excellenz“. 150.
Privateisenbahnen. Neues Gesammtverzeich-
niß der zur Anstellung von Militäranwärtern
verpflichteten Privateisenbahnen. 306—319.
Prüfungen (Jahresschluß-, an den konfessionell
gemischten Schulen der Pfalz. (Landraths-
Abschied für die Pfalz). 152.
R.
Realgymnasien. Schulordnung für die Real-
gymnasien im Königreich Bayern. 325—362.
Siehe auch „Schulordnung“.
Realschulen.
— Verstaatlichung derselben. 74.86. 108.119.152.
— Befreiung der Lehrer an den oberbayerischen
Realschulen von der Entrichtung des Schul-
geldes für ihre, die gleiche Schule, an welcher
der Vater als Lehrer wirkt, besuchenden
Söhne. 130.
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