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Absender auch bei der Rücksendung die beschleunigte Behaudlung ausdrücklich
verlangt hat.
11. In demselben § 99 tritt am Schlusse als neuer Absatz hinzu:
IX. Nachnahmebriefe ohne Werthangabe werden im Falle der Unbestellbarkeit
den übrigen Briefen ohne Werthangabe gleichbehandelt (§ 39 und § 87, Absatz XIII).
12. Im §124 erhält der Absatz II nachstehende anderweite Fassung:
Kleine Gegenstände, welche ohne Belästigung der anderen Reisenden im Per-
sonenraume untergebracht werden können, dürfen die Reisenden unter eigener Auf-
sicht bei sich führen.
13. In demselben § 124 erhält der Absatz IV folgenden veränderten Eingang:
Das Reisegepäck, soweit dasselbe von den Reisenden nicht im Personenraume
mitgeführt werden darf (Absatz II) muß spätestens 15 Minnten vor der Abfahrt
der betreffenden Post unter Vorzeigung des Fahrscheines bei der Postanstalt ein-
geliefert werden.
München, den 7. März 1891.
Frhr. v. Trailsheim.
Der General-Sekretär:
Statt dessen:
der k. Ministerialrath von Bever.
Hoftitel-Verleihungen. Traßmiethinger Anton, Buchbindermeister,
»-—·» «· (Firma: F. X. Beer),
zu Namen Jeiner Maest# des önigs. Kirsch Neinhold, Kunstschlossermeister,
Seine Königliche Hoheit Prinz Luit- Gube Marx, Graveur;
pold, des Königreichs Bayern Verweser, ·
haben Sich mit Allerhöchster Entschließung b. aus den Kreisen Bayerns:
vom 4. März l. Is. allergnädigst bewogen Baader Max, Saiteninstrumenten-Fabri-
gefunden, nachstehenden Gewerbetreibenden und kantin Mittenwald (Firma: J.A. Baader &.Cie.),
Geschäftsleuten den Königlich Bayerischen Hof- Roppelt Friedrich, Wachszieher in Bamberg;
titel zu verleihen und zwar: B. den Titel Königl. Bayer. Hoflieferant:
den der Gewerbsbezeichnung vorzusetzenden a. aus der k. Haupt= und Residenzstadt
k. Hoftitel: München:
a. aus der k. Haupt= und Residenzstadt Mennel Josef, Conditor, (Hundhammer's
München: Nachfolger),
Schmid Theodor, Bäckermeister, Baukuecht Josef, Metzgermeister,