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Aus= beziehungsweise Eingangsbescheinigung.
Daß die übenbezeichneten Gebinde, welche zusammen nach der amtlichen Feststellung Liter
Bier enthalten, am .. ten .. . . .. 18.. mittags .. Uhr dem Grenzaufseher (N.) zur
Begleitung an die Grenze übergeben worden sind, wird bescheinigt.
Freilassing, den. ten 18
Ausfuhr= Königliches Hauptzollamt
Register Nro. (L. S.) N.
Oder
Daß die übenbezeichneten Gebinde, welche zusammen nach der amtlichen Feststellung Liter
Bier enthalten, am .. ten .. . . ... 18 - .. Uhr nach selbst genommener Ueber-
zeugung über die Grenze ausgegangen sind, wird bescheinigt.
Simbach, den ten 18.
Ausfuhr- Königliches Hauptzollamt
Register Nro. (L. S.) z1n
Od
Daß die übenbezeichneten Gebinde, welche zusammen nach der amtlichen Feststellung
..... Liter Bier enthalten, heute FKaämitiags. 4 Uhr in der Richtung gegen die Grenze
von hier abgegangen sind, wird mit dem Bemerken bescheinigt, daß dieselben innerhalb . Stun-
den bei der gegenüber liegenden Abfertigungsstelle zu N. behufs der Eingangsbescheinigung vorzu-
führen sind.
Höchberg, den ten 18
Ausfuhr= Königliche Uebergangsstelle
Register Nro. (#I. S.) N. N.
Daß die obenbezeichneten. . Gebinde mit Bier gefüllt heute Vormittags .. Uhr hier einge-
.. Noch
gangen sind, wird bescheinigt.
N., den .. ten . . . . .. 18.
(1. S) (Firma und Unterschrift.)