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Abdruck.
Gesammtverzeichniß
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß § 90 der Wehrordnung zur Ausstellung
von Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst
berechtigt sind.
Semerkungen:
1. Gymnasien und Progymnasien an Orten, an welchen sich keine der zur Ertheilung wissen-
schaftlicher Befähigungszeugnisse berechtigten Anstalten unter A. D, B.b und c oder C. a
(Real-Gymnasium, Realschule, Real-Progymnasium oder höhere Bürgerschule) mit obligatorischem
Unterricht im Latein befindet, sind befugt, Befähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht
im Griechischen dispensirten Schülern auszustellen, insoferne letztere an dem für jenen
Unterricht eingeführten Ersatzunterricht regelmäßig theilgenommen und nach mindestens ein
jährigem Besuche der Sekunda auf Grund besonderer Prüfung ein Zeugniß über genügende
Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben.
Diese Anstalten sind mit einem bezeichnet.
2. Die mit einem # bezeichneten Lehranstalten haben keinen obligatorischen Unterricht im Latein.
A. tehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Vesuch der zmeiten
lasse zur Darlegung der Gefähigung genügt.
a. Gymnasien.
I. Königreich Preußen.
Aachen: Kaiser-Karls-Gymnasium,
Kaiser-Wilhelms-Gymnasium,
Allenstein,
Altona,
Anklam,
Arnsberg,
Aschersleben: Gymnasium (verbunden mit Real-
gymnasium),
Altendorn,
Aurich,
Barmen,
Bartenstein,
Bedburg: Ritler-Akademie,
Belgard,
Berlin: Askanisches Gymnasium,
Französisches Gymnasium,
Friedrichs-Gymnasium,
Friedrich-Werdersches-Gymnasium,
Berlin: Friedrich Wilhelms-Gymnasium,
Humboldts-Gymnasium,
Joachimsthalsches Gymnasium,
Gymnasium zum granen Kloster,
Köllnisches Gymnasium,
Königstädtisches Gymnasium,
Leibniz-Gymnasium,
Lessing-Gymnasium,
Luisen-Gymnasium,
Luisenstädtisches Gymnasium,
Sophien-Gymnasium,
Wilhelms-Gymnasium,
Beuthen i. O.-Schles.,
Bielefeld: Gymnasium (verbunden mit Real=
qgymnasium),
Bochum,
Bonn,
Brandenburg: Gymnasium,
Ritter-Akademie,