Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

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XXI. Finanzperiode nicht mehr entsprochen werden; dieselbe bleibt späterer Erwägung des 
k. Staatsministeriums des Innern für Kirchen- und Schulangelegenheiten vorbehalten. 
3. Der Landrath hat zur Ansammlung eines Baufondes behufs Verlegung der Kreis— 
taubstummenanstalt zu Frankenthal für das Jahr 1892 einen Betrag von 40 000 M. 
bewilligt. Wir haben diesem Beschlusse mit besonderem Wohlgefallen Unsere Genehmigung 
ertheilt und beauftragen die k. Regierung der Pfalz, Kammer des Innern, der nächsten 
Landrathsversammlung wegen Ausführung des bezeichneten Projektes die näheren Vorschläge 
zu unterbreiten. 
"4. Dem wiederholten Antrage des Landrathes, es möchten die sämmtlichen Realschulen 
der Pfalz unter zu vereinbarenden Bedingungen auf Centralfonds übernommen und als 
Staatsanstalten charakterisirt werden, vermögen Wir dermalen eine weitere Folge nicht zu 
geben, zumal auch die Kammer der Abgeordneten erst mit Beschluß vom 27. Februar 1892 
(Stenographische Berichte, Band VIII Seite 532 bis 540) über eine gleichartige Petition des 
Vereines von Lehrern der technischen Unterrichtsanstalten Bayerns neuerdings zur Tages- 
ordnung übergegangen ist. 
5. Den vom Landrathe bei Berathung der Angelegenheiten der Kreisirrenanstalt Klingen= 
münster gefaßten Beschlüssen ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
" 6. Unsere Genehmigung erhält ferner der vom Landrathe beschlossene Zusatz zu § 13 
der Statuten für die Pensionskasse der pfälzischen Kreisbediensteten. 
7. Der Landrath hat beschlossen, von der letzten Rate zu 90 000 J/X für die Erhöhung 
und Verstärkung, sowie für die theilweise Rektifikation der Hauptrheindämme einen Betrag 
von 11 200 X zur Gewährung von Entschädigungen an die Baubeamten für die Auferti- 
gung der Projekte, Führung der Grunderwerbungsverhandlungen, Vergebung und Leitung 
der Arbeiten, sowie für die Herstellung der Abrechnungen zur Verfügung zu stellen. 
Diesem Beschlusse ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm gerne 
Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Kreisinteressen und versichern 
ihn Unserer besonderen Huld und Gunuade. 
München, den 16. Juni 1892. 
Luitpold, 
Prinz von Sayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. u. Rirdel. Frhr. u. Feilitzsch. Dr. v. Müller. 
Auf Allerhöchsten Befehlr 
Der General-Sekretär: 
Ministeralrath v. Nies.
	        
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