Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1892. (19)

  
  
  
  
  
M 34. 387 
Festgesegter 
Cap. 8 Vortrag Betrag 
. 
I 3Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem 
" Gesebe vom 10. November 1861 die früheren Kongrualzuschüsse 36 659 63 
Tit. 5. Zur Ausbesserung des unzureichenden Einkommens des ge- 
sammten Lehrer-Personales in bisheriger Weise 119215 47 
Tit. C. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 .A an alle Verweser 
und weltliche Lehrerinnen, sowie an alle Schulgehilfen 35730 A — 5 — — 
Tit. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen à 90 M für die wirk- 
lichen Schullehrer und à 45 „X für die ständigen Verweser und welt- 3 
lichen Lehrerinnen 229 432 4 50 — — 
Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Shulihren 2 bereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine iieszirt worden sind 
1098.4 – — — 
Tit. 9. Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstübung dienst· 
unfähig gewordener Schullehrer *8 40 — 
Tit. 10. Unterstützungsbeiträge für die Schulehrerereilten 
0 4 — ¾ — — 
Tit. 11. Zur Anordnung außerordentlicher Schlvisitri 1715 — 
« Sunnnayzss7äl().-jx)0 J 335 460 29 
Summa Cap. 1 X 337 310 00J „ 43 H 
I 3. Zuschüsse aus Centralfonds für Industrie und Kultur. 
Auf Landeskultur und landwirthschaftliche Interessen überhaupt 2572 — 
· SummaCap.1337310.-z.50,9" 32390094—4· 
ll. Fnndatious= und Dotationsbeiträge der Gemeinden — — 
III. Zuschüsse aus sonstigen Einnahmequellen. 
I a) Zuschuß aus den Jahreszinsen des Maximiliaus-Hilfs- und 
Kreis-Getreide Magazinsfonds für Schulhausbauten 8575 — 
5) Zinsen aus dem Kapitalsüberschusse des Baufonds für Erweite= 
rung der Kreis-Irrenanstalt Karthaus-Prüll 1200— 
Sun## Ers- m̃ 9775 — 
IV. Kreisumlage zu 25,5 Procent 
von der Steuerprincipalsumme von 2 187 366 ¾ nach Abzug von 1½% . 
ftnNuckstandcundNachlasscmthuobcnagcvon.. 54941166 
V. Aktivreste der Kreisfonds früherer Jahre 21 569 20 
Summa der Kreis-Eimahmen 919 705 50 
  
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.