Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

(06 
  
  
6 Festgesetzter 
Cap. S Vortrag Betrag 
M. 2 
VIII. 44 Beitrag an den Pensionsverein der Distrikts-Straßen- 
Hwärter des Königreichs Bayern diesseits des Rheins 300 — 
5 Zuschuß zu den Kosten der Pferdeausstellung bei der 
VII. Wanderausstellung der deutschen nB’-’rnli' l 
Gesellschaft in München . 1 000 — 
— — vm 8 131 84 
IX. Allgemeiner Reservefond ..·...... § 182 18 
Summa Cap. IX für sich 
Summa der Kreis-Ausgaben 1169 053 32 
II. Abschnitt. 
ürei — Einnahmen. 
. Zuschüsse aus der Staatskasse. 
A. Zuschüsse aus Centralfonds für Erziehung und Bildung. 
1 Isolirte Lateinschul en. 
Tit. 1. Die auf speziellen Nechtstiieln“ und Bewilliungen berubenden 
Fundationsbeiträge — — 
Tit. 2. Aus der Kreisschuldotation . — — 
Tit. 3. Pensionen für quiescirte Studienlehrer und Studienlehrers- Relilten — — 
Summa 8 1 — — 
2 Gewerblich-technische Schulen. 
Für die Kreisweberschule in Passan ..... 860.:. 
Summa 82 860 — 
3Deutsche Schulen. 
  
  
  
  
  
  
2 1. Auf speziellen Rechtstiteln und Vewilligungen beruhende Fundations- 
eiträge 
Tit. 2. Leistungen für ständige Vauausgaben 
Tit. 3. Budgetmäßige Kreisschuldotation 
Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem Gesetze 
vom 10. November 1861 die früheren Kongrualergänzungszuschüsse 
Tit. 5. Zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schullehrer, 
der Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie der Schulgehilfen 
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 .X an alle Schulverwesert 
weltliche Lehrerinnen und Schulgehilfen . 42570 AM —– 
Tit. 7. Zur Gewährung von Dienstalterszulagen nach den Willigugen 
in den Budgets der XIX und XXl. Finanzperioden für die wirklichen 
Schullehrer à 90 K nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienst- 
jahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die ständigen 
Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 72. nach 5 
und von 45 „K nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Jahren von 
dem bezeichneten Zeitpuntt an gerechnet 372 510.4 — 
Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt worden sind 
  
9#ls 31 
51 99 
59 654 97 
36000 — 
117 500 23
	        
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