Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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2. Dem Beschlusse des Landrathes, die Zulagen an Lehrer und Verweser auf schwierigen 
und gering dotirten Schulstellen um den Betrag von 10 000 JX zu erhöhen, ertheilen Wir 
gerne Unsere Genehmigung. 
3. Die vom Landrathe beschlossene Verleihung pragmatischer Rechte an die Kreisschul- 
inspektoren der Pfalz, Wendelin Matt, Friedrich Lehmann und Jakob Roth hat bereits 
unter'm 17. Dezember v. Is. Unsere Genehmigung erhalten. 
4. Hinsichtlich der wiederholten Bitte um Verstaatlichung der Realschulen verweisen 
Wir auf den unter Nr. IV Ziff. 4 des Landraths-Abschiedes der Pfalz vom 16. Juni 1892 
(Gesetz= und Verordnungs-Blatt 1892 S. 368) ertheilten Bescheid. 
5. Dem wiederholten Antrage des Landrathes wegen Uebernahme der Exigenz der mit 
Gymnasialklassen verbundenen Lateinschulen zu Kaiserslautern und Landau auf Staatsfonds, sowie 
dem gleichen Antrage des Landrathes wegen Uebernahme der Exigenz der Lateinschule zu Neu- 
stadt a./H. wird das k. Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten 
bei Aufstellung der Budgetpostulate für die XXII Finanzperiode eine eingehende Würdigung 
zuwenden. 
6. Den vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreis-Kranken= und 
Pflegeanstalt Frankenthal und der Kreisirrenanstalt Klingenmünster gefaßten Beschlüssen 
ertheilen Wir Unsere Genehmigung. 
7. Den Beschluß des Landrathes über die Eindeichung der Gemeinde Neuburg a./Rh. 
haben Wir bereits unter'm 5. Januar l. Is. genehmigt; Wir verweisen in dieser Be- 
ziehung auf die Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern vom 9. Jannuar l. Js. 
Nr. 311. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm 
Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Wohlfahrt des Kreises und 
versichern ihn Unserer Huld und Gnade. 
München, den 25. März 1893. 
Luitpold, 
Prinz von BLayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
r. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilisch. Ipr. v. Müller. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der General-Sekretär: 
An dessen Statt: 
Ministerialrath v. Herrmann. 
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