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2. Dem Beschlusse des Landrathes, die Zulagen an Lehrer und Verweser auf schwierigen
und gering dotirten Schulstellen um den Betrag von 10 000 JX zu erhöhen, ertheilen Wir
gerne Unsere Genehmigung.
3. Die vom Landrathe beschlossene Verleihung pragmatischer Rechte an die Kreisschul-
inspektoren der Pfalz, Wendelin Matt, Friedrich Lehmann und Jakob Roth hat bereits
unter'm 17. Dezember v. Is. Unsere Genehmigung erhalten.
4. Hinsichtlich der wiederholten Bitte um Verstaatlichung der Realschulen verweisen
Wir auf den unter Nr. IV Ziff. 4 des Landraths-Abschiedes der Pfalz vom 16. Juni 1892
(Gesetz= und Verordnungs-Blatt 1892 S. 368) ertheilten Bescheid.
5. Dem wiederholten Antrage des Landrathes wegen Uebernahme der Exigenz der mit
Gymnasialklassen verbundenen Lateinschulen zu Kaiserslautern und Landau auf Staatsfonds, sowie
dem gleichen Antrage des Landrathes wegen Uebernahme der Exigenz der Lateinschule zu Neu-
stadt a./H. wird das k. Staatsministerium des Innern für Kirchen= und Schulangelegenheiten
bei Aufstellung der Budgetpostulate für die XXII Finanzperiode eine eingehende Würdigung
zuwenden.
6. Den vom Landrathe bei der Berathung der Angelegenheiten der Kreis-Kranken= und
Pflegeanstalt Frankenthal und der Kreisirrenanstalt Klingenmünster gefaßten Beschlüssen
ertheilen Wir Unsere Genehmigung.
7. Den Beschluß des Landrathes über die Eindeichung der Gemeinde Neuburg a./Rh.
haben Wir bereits unter'm 5. Januar l. Is. genehmigt; Wir verweisen in dieser Be-
ziehung auf die Entschließung des k. Staatsministeriums des Innern vom 9. Jannuar l. Js.
Nr. 311.
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm
Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner eifrigen Förderung der Wohlfahrt des Kreises und
versichern ihn Unserer Huld und Gnade.
München, den 25. März 1893.
Luitpold,
Prinz von BLayern,
des Königreiches Bayern Verweser.
r. Frhr. v. Riedel. Frhr. v. Feilisch. Ipr. v. Müller.
Auf Allerhöchsten Befehl:
Der General-Sekretär:
An dessen Statt:
Ministerialrath v. Herrmann.
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