Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

12. 129 
Nr. 5706. 
Abschied für den Landrath von Oberfranken über dessen Verhandlungen in den Sitzungen 
vom 7. bis 19. November 1892. 
Im Namen Feiner Masjestät des Rönigs. 
Zuityol! 
von Gottes Gnaden Königlicher Prin) von Layern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Oberfranken in seinen Sitzungen 
vom 7. bis 19. November 1892 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten lassen, und 
ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
l. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds 
für das Jahr 1891. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1891 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1893. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks Oberfranken beträgt für das Jahr 
1893 2 406 864 „X, wovon ein Steuerprozent auf 24 068 A. 64 sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1883. 
Dem von dem Landrathe geprüften Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
IV. 
Auf die bei der Prüfung des Voranschlages gestellten Anträge des Landrathes ertheilen 
Wir nachstehende Entschließungen: 
1. Dem Wunsche des Landrathes, die k. Staatsregierung wolle zum Zwecke der ein- 
heitlichen Behandlung eine neue gesetzliche Regelung der Gehalte der Volksschullehrer mit der
	        
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