M 12. 157
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Festgesetzter
Cap. 8 Vortrag Betrag
—nmi.
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III. 1| Tit. 3 Dienstalterszulagen: 1
a) aus Centralfonds nach den Willigungen in den Budgets der l
XIX. und XXI. Finanzperioden für die wirklichen Schullehrer
à 00 X nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weileren 5 Dienstjahren
von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die ständigen
Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 72 X nach 5
und von je 45 „X nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Jahren
von dem bezeichneten Zeitpunke an gerechnet 538 442 4 13 7 — —
b) aus Kreisfonds · .."
Tit. 4. Beiträge zur Haltung von Schulgehilfen .. 6000 —
Tit. 5. Besondere Remnnerationen und Unterstühungen für das aktive l
Lehrerpersonal, dann zur Bestreitung der Kosten für Unterrichtsanshife E
anläßlich der Einberufungen zum Militärdienste 6 000 —
Tit. 6. Allgemeine Beiträge an Schulkassen: Z%
a) Unterstügung der Gemeinden für die Personal= und Realexigenz ·
der Schulen im Allgemeinen zum Vollzuge des Schuldotations- ;
gesetzes vom 10. November 1861 63 500 —
b) zur Förderung des weiblichen Handrbeis, „Unterrichtes an den I
Volksschulen in ärmeren Gemeinden. 4000 —
Tit. 7. Beiträge zur Realexigenz der Schulen und *l) Scilhauenenbarien
a) Realexigenzbeiträge — —
b) zum Unterhalte von Schulhäusern .......... — —
c) zu Schulhausneubauten:
aa) Kosten der Verwaltung des Kreisanlehens 3 Schulhaus,
bauten — J
bb) für Verzinsung dieses Anlehens 15 * „ 4% „ 60 000
ecc) für Amortisirung desselben. 28 000, „
dd) Unterstützung dürftiger Gemeinden L I
weiteren Schulhausbauten 16 063„ 55.
Tit. 8. Ständige Bauausgaben ... ...... 149 29
Tit. 9. Prüfungs= und Aussichtskosten:
a) Diäten der Distriktsschulinspektoren für die Vornahme der ordent- «
lichen Schulvisitationen und für Formularpapiere .. 15 000 —
") desgleichen für außerordentliche Schuloisitationen 1715—
I) für die Kreisschulinspektoren:
aa) Gehalte 7440 —
bb) Mohnungegeldzuschüsfe 300 —
cc) Diäten und Reisekosten 3 200 —
it. 10. Pensionen und Alimentationen:
a) zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die bereits
vor dem Entstehen der geseblichen Kreisvereine wuissein. waren:
na) aus Centralfonds . «—-j — —
bb) aus Kreisfonds 270 —
b) Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstügung dienst-
unfähig gewordener Schullehrer: