Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

Nr 4485. 
Abschied für den Landrath von Schwaben und Neuburg über dessen Verhandlungen in den 
Sitzungen vom 7. bis 19. November 1892. 
Im Namen Feiner Majestät des Königs. 
1MW 
Vvon Gottez Gnaden Königlicher Drim von Hayern, 
Regent. 
Wir haben Uns über die von dem Landrathe von Schwaben und Neuburg in seinen 
Sitzungen vom 7. bis 19. November 1892 gepflogenen Verhandlungen Vortrag erstatten 
lassen, und ertheilen hierauf folgende Entschließungen: 
J. 
Abrechnung über die Fonds der Kreisanstalten und über die Kreisfonds für 
das Jahr 1891. 
Die gemäß Art. 15 lit. b und c des Landrathsgesetzes vom 28. Mai 1852 dem 
Landrathe vorgelegten Rechnungen über die Kreisfonds und Kreisanstalten für das Jahr 1891 
wurden von demselben ohne Erinnerung anerkannt und deren Hauptergebnisse durch das 
Kreis-Amtsblatt bereits veröffentlicht. 
II. 
Steuerprincipale für das Jahr 1893. 
Die Steuerprincipalsumme des Regierungsbezirks von Schwaben und Neuburg beträgt 
für das Jahr 1893 4057 981 -X, wovon ein Steuerprozent auf 40 579 X sich berechnet. 
III. 
Kreis-Ausgaben und Kreis-Einnahmen für das Jahr 1893. 
Dem von dem Landrathe geprüsten Voranschlage der Kreis-Ausgaben und Kreis-Ein- 
nahmen ertheilen Wir in den in der Beilage enthaltenen Sätzen Unsere Genehmigung. 
28“
	        
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