Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

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Da die Gewährung von Staatszuschüssen für die Ausführung des Projektes von ent- 
sprechender Mitwirkung der betheiligten Gemeinden und Distrikte sowie der Kreisgemeinde 
abhängt, so vertrauen Wir zu der bewährten Einsicht des Landrathes, daß derselbe dem 
für die wirthschaftlichen Verhältnisse der betheiligten Gemeinden wichtigen und bedeutsamen 
Dammbauunternehmen entsprechende Förderung nicht versagen werde. 
Indem Wir dem Landrathe gegenwärtigen Abschied ertheilen, eröffnen Wir ihm 
Unsere wohlgefällige Anerkennung seiner ersprießlichen und eifrigen Bestrebungen für die 
Pflege der Kreisinteressen sowie die Versicherung Unserer Huld und Gnade. 
München, den 9. März 1893. 
Luitpold, 
Prinz von Bayern, 
des Königreiches Bayern Verweser. 
Dr. Frhr. v. Riedel. Erhr. v. Feilitzsch. Dr.u. Müller. 
Auf Allerhöchsten Befehl: 
Der Generalsekretär: 
Ministerialrath v. Nies.