Full text: Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1893. (20)

176 
  
Cap. 
* 
Vortrag 
Festgesetzter 
etrag 
2 
  
— 
  
II. Abschnitt. 
nureis — Einnahmen. 
Zuschüsse aus der Staatskasse. 
A. Zuschüsse aus Centralfonds für Erziehung und Bildung. 
Folirie Lateinschulen. 
Tit. 1. Die auf speziellen Nechtstitn und Bewilligungen bernhenden 
Fundationsbeiträge . 
Tit. 2. Aus der Kreisschuldotation . 
Tit. 3. Pensionen für quiescirte Sundienlehrer und Siwdienlehrers-Relikten 
  
Summa § 1 
Gewerblich technische Schulen 
  
Summa § 2 
Deutsche Schulen. 
Tit. 1. Auf speziellen Rechtstiteln und Vewilligungen bernhende Fundations= 
beiträge . . 
Tit. 2. Leistungen für ständige Bauausgaben 
Tit. 3. Budgetmäßige Kreisschuldotation 
Tit. 4. Zur Ergänzung des Einkommens der Schullehrer nach dem Gesetze 
vom 10. November 1861 die früheren Kongrualergänzungszuschüsse 
Tit. 5. Zur Aufbesserung des Einkommens der wirklichen Schullehrer, der 
Verweser und weltlichen Lehrerinnen, sowie der Schulgehilfen . 
Tit. 6. Zur Gewährung einer Zulage von je 90 X an alle Schulverweser, 
weltliche Lehrerinnen und Schulgehilsen 36 952 +K 50 4+ 
Tit 7. Zur Gewährung von Dienstalierszulagen nach den Wuligungen in 
den Budgets der XIX. und XSXlI. Finanzperioden für die wirklichen 
Schullehrer à 90 MA nach 5, 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Dienst- 
jahren von der erstandenen Seminarschlußprüfung, dann für die släu- 
digen Verweser, weltlichen Lehrerinnen und Verweserinnen à 72 JA. 
nach 5 und von 45.¾ nach 10, 13, 15, 20 und je weiteren 5 Jahren 
von dem bezeichneten Zeitpunkt an gerechnet 484 256 K 25 3 
Tit. 8. Zur Unterstützung dienstunfähiger älterer Schullehrer, die berciis 
vor dem Entstehen der gesetzlichen Kreisvereine quiescirt worden sind 
1 080 K— 
Tit. 9. Zuschuß an den gesetzlichen Kreisverein zur Unterstügung diensi- 
unfähilg gewordener Schullehrer . 
Tit. 10. Unterstützungsbeiträge für Schullehrersrelikten: 
a) nach der in der XX. Finanzperiode festgesetzten Norm (240 M für 
eine Wiltwe, 130 ¾ für eine Doppelwaise und 100 .X für eine 
einjache Waise) 92 000. – J 
b) für dürstige, dem Unterstühhungsalter emwachsene Lehrerwaisen 
Tit. 11. Zur Anordnung außerordentlicher Schuloisiiationen 
Summa § 3 614 288 -K 75 9 
Summa Cap. 1 A 614 288 4 75 
  
5 411 
69 082 
35 700 
153 550 
121 800 
2 u000 
1715 
391.236 
71 
26 
  
339 260 
ASs
	        
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